TÜV rät zu mehr Vorsicht an Bushaltestellen
Der Unfallexperte des TÜV Thüringen, Achmed Leser, beklagt, dass das richtige Verhalten an Bushaltestellen "bei vielen Führerscheininhabern nicht mehr auf dem aktuellen Stand" sei. Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle nähern, nicht überholt werden.