Rechtstipp: Wohnungseigentümer müssen nicht für Handläufe zahlen
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann von einem einzelnen Wohnungseigentümer nicht verpflichtet werden, wegen dessen Gehbehinderung eine Barrierefreiheit im Treppenhaus und der Garage durch den Einbau von Handläufen herzustellen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Köln weist der Verbraucherschutzverein "wohnen im eigentum" hin.