Zweieinhalb Stunden Fahrzeit zur Arbeitsstelle zumutbar
Hartz-IV-Empfänger dürfen ein Arbeitsangebot nicht deswegen ablehnen, weil Hin- und Rückfahrt zusammen rund zweieinhalb Stunden dauern. Das entschied das Sozialgericht Karlsruhe in einem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz (Aktenzeichen: S 4 AS 1956/12 ER).