Rechtstipp: Zu langer Heimweg mit Fahrrad kostet Versicherungsschutz

Arbeitnehmer, die für den Heimweg mit dem Fahrrad eine mehr als doppelt so lange Fahrstrecke wie auf der Hinfahrt wählen, sind im Falle eines Unfalls nicht gesetzlich versichert. Zwar seien Beschäftigte nicht dazu verpflichtet, den kürzesten Weg zwischen Arbeitsort und Wohnung zu wählen.

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