Rechtstipp: Heizung muss mindestens 20 Grad bringen
Mieter haben Anspruch auf eine leistungsfähige Heizung, die Temperaturen von mindestens 20 Grad Celsius ermöglicht. Werden nur 18 Grad erreicht, stellt das einen Mangel dar, der eine Mietminderung rechtfertigt. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Potsdam hervor.
Feinfühlig Heizen
Thermostatventile an den Heizungen sollten ausgetauscht werden, wenn sie sich abgenutzt haben. Sind sie zu lange im Betrieb, regeln sie die Raumtemperatur nur noch ungenau. "Für den Laien ist es allerdings schwer zu erkennen, wann die Thermostate nicht mehr richtig arbeiten", sagt Andreas Braun von der Kampagne "Meine Heizung kann mehr".
Heizkörper müssen regelmäßig entlüftet werden
Der Heizkörper wird nur unregelmäßig warm oder macht ein glucksendes Geräusch? Dann sollte die Heizung entlüftet werden. "Jeder sollte immer ein Ohr auf seine Heizung haben und darauf achten, dass nicht zu viel Luft in der Anlage ist", erklärt Schorsch Tschürtz, Energiereferent des Verbraucherzentrale Bundesverbandes in Berlin.
Brennholz wird knapp
Brennholz wird knapp, weil immer mehr Verbraucher damit heizen. Mehr als jeder vierte deutsche Haushalt nutzt Scheitholz, Hackschnitzel oder Holzpellets, insgesamt gibt es rund 15 Millionen Holzheizungen. Nach Untersuchungen des Zentrums für Holzwirtschaft der Universität Hamburg stieg der Holzverbrauch in privaten Haushalten innerhalb von neun Jahren von 11 auf 34 Millionen Kubikmeter.
Trockene Heizungsluft vermeiden
Der Frühling mit seiner frischen Brise wird sehnsüchtig erwartet, denn das Heizungsklima belastet viele. Trockene Luft wirkt sich auf die Schleimhäute aus, die Haare fliegen und die Haut spannt. "Die Luftfeuchtigkeit in einem Raum sollte zwischen 40 und 60 Prozent liegen", sagt Energiereferent Schorsch Tschürtz vom Verbraucherzentrale Bundesverband.
Rechtstipp: Mieter muss Heizungsmodernisierung nicht akzeptieren
Veränderungen, die der Mieter mit Erlaubnis des Vermieters in der Wohnung vorgenommen hat, sind bei geplanten Modernisierungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH).