Rechtstipp: Hinterbliebenen-Rente auch bei Kurzzeit-Ehe möglich

2012-08-11T07:35:01+02:00

Kurzzeit-Ehen werden in aller Regel als Versorgungsehen eingestuft - die Konsequenz: Die Hinterbliebenen erhalten keine Rente. Es gibt aber auch andere Fälle. War nämlich eine Eheschließung wegen einer zuvor notwendigen Scheidung nicht früher möglich, kann auch eine 19-Tage-Ehe Versorgungsansprüche auslösen. Das entschied das Sozialgericht Berlin.