Rechtstipp: Hinterbliebenen-Rente auch bei Kurzzeit-Ehe möglich

Kurzzeit-Ehen werden in aller Regel als Versorgungsehen eingestuft - die Konsequenz: Die Hinterbliebenen erhalten keine Rente. Es gibt aber auch andere Fälle. War nämlich eine Eheschließung wegen einer zuvor notwendigen Scheidung nicht früher möglich, kann auch eine 19-Tage-Ehe Versorgungsansprüche auslösen. Das entschied das Sozialgericht Berlin.

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