Rechtstipp: Großvermieter muss kein Inkassobüro einschalten
Mieter, die eine Wohnung bei einem Großunternehmen gemietet haben, müssen bei rückständigen Mietzahlungen keine Gebühren für ein Inkassounternehmen zahlen. Denn ein Wohnungsunternehmen mit über 150.000 Einheiten könne die Mahnungen selbst übernehmen, entschied das Amtsgericht Dortmund. Es sei nicht notwendig, dafür ein Inkassobüro einzuschalten.