Rechtstipp: Kapitalerträge im Alter nicht automatisch steuerbegünstigt
Einige Alterseinkünfte genießen das Steuerprivileg des Altersentlastungsbetrages. Dieser Vorteil gilt aber nicht für Kapitalerträge, wie das Finanzgericht Münster entschied. Der Grund: Kapitaleinkünfte werden pauschal mit der Abgeltungssteuer belegt, so dass der Altersentlastungsbetrag nicht abgezogen werden kann.