Kassenführung: Ungenauigkeit wird teuer
Wer wie etwa Gaststätten mit einer Barkasse arbeitet, sollte die ganz genau führen. Fallen dem Finanzamt nämlich Unregelmäßigkeiten auf, darf es zu den erklärten Umsätzen weitere hinzuschätzen. Diese Praxis musste jetzt das Finanzgericht Münster rechtlich bewerten. Dabei stellte es sich auf die Seite des Finanzamts.