Vermieter darf Teil der Kaution einbehalten
Der Vermieter darf einen Teil der Kaution des Mieters einbehalten, wenn eine Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung zu erwarten ist. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Gießen hervor (Aktenzeichen: 48 C 352/11).