Kontaktpflege mit den Kindern ist für Geschiedene nicht absetzbar
Wer als Geschiedener Kontakt zu seinem Kind halten möchte, das bei dem geschiedenen Partner lebt, kann bei den Kosten für die Kontaktpflege nicht auf steuerliche Unterstützung hoffen. Das entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: VI B 111/11).