Für Unverheiratete können Kinderbetreuungskosten zur Steuerfalle werden
Sind Eltern nicht oder nicht mehr verheiratet, können sie die Ausgaben für die Kinderbetreuung geltend machen, wenn das Kind bei ihnen wohnt und sie die Kosten tragen. Allerdings dürfen sie die Kosten nicht beliebig aufteilen. Darauf weist der Verband der Lohnsteuerhilfevereine hin.