Regelung für Kinderbetreuungskosten ist verfassungsgemäß

Seit dem Steuerjahr 2006 können unter bestimmten Voraussetzungen Kinderbetreuungskosten mit zwei Dritteln der nachgewiesenen Kosten steuermindernd geltend gemacht werden – maximal sind 4.000 Euro absetzbar. Der Bundesfinanzhof hat diese Regelung jetzt geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sie verfassungsgemäß ist (Aktenzeichen: III R 67/09).

Nach oben