Rechtstipp: Finanzamt kann auch Onkel und Tanten in Haftung nehmen Rechtstipp: Finanzamt kann auch Onkel und Tanten in Haftung nehmen Finanzen Rechtstipp: Finanzamt kann auch Onkel und Tanten in Haftung nehmenUnter bestimmten Umständen kann eine Tante für Steuerrückstände ihres Neffen und dessen Ehefrau haften. Das geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz hervor.