Rechtstipp: Beim Musikhören kommt es auf die Lautstärke an
Radfahren mit Kopfhörern ist keineswegs verboten. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in Bremen hin. "Beim Radfahren ist es erlaubt, Musik zu hören - auch mit Kopfhörern", sagt ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn: "Entscheidend dabei ist die Lautstärke." Laut Straßenverkehrsordnung seien Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass ihr Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt werde.