(dapd Fragen und Antworten) „Buttonlösung“ gegen Kostenfallen im Internet
Ab 1. August gilt: Verbraucher dürfen bei Bestellungen im Internet nur dann zur Kasse gebeten werden, wenn sie ihre Zahlungspflicht wirklich kennen. Mit einer sogenannten Buttonlösung soll der Internetnutzer vor Kosten- und Abofallen geschützt werden. Die Neuregelung in Fragen und Antworten:
(dapd Stichwort) Auswege aus einer Internet-Kostenfalle
Um aus einer Kostenfalle im Internet zu kommen, gibt es mehrere Wege: "In jedem Fall gilt: Nicht zahlen", rät das Bundesjustizministerium. Unseriöse Anbieter setzen darauf, dass Verbraucher zahlen, aus Angst oder um Ärger zu vermeiden. Angebliche Ansprüche würden selten gerichtlich geltend gemacht.
Ab 1. August besserer Schutz vor Internet-Kostenfallen (mit Fragen und Antworten/Stichwort)
Verbraucher sind ab dem 1. August besser vor Kostenfallen im Internet geschützt. Ab Mittwoch gilt die "Button-Lösung": Erst wenn der Internetnutzer eine Schaltfläche mit den gut lesbaren Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder entsprechenden eindeutigen Formulierungen anklickt, kommt ein Vertrag zustande.