(dapd – Fragen und Antworten) „Buttonlösung“ gegen Kostenfallen im Internet

Ab 1. August gilt: Verbraucher dürfen bei Bestellungen im Internet nur dann zur Kasse gebeten werden, wenn sie ihre Zahlungspflicht wirklich kennen. Mit einer sogenannten Buttonlösung soll der Internetnutzer vor Kosten- und Abofallen geschützt werden. Die Neuregelung in Fragen und Antworten:

Ab 1. August besserer Schutz vor Internet-Kostenfallen (mit Fragen und Antworten/Stichwort)

Verbraucher sind ab dem 1. August besser vor Kostenfallen im Internet geschützt. Ab Mittwoch gilt die "Button-Lösung": Erst wenn der Internetnutzer eine Schaltfläche mit den gut lesbaren Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder entsprechenden eindeutigen Formulierungen anklickt, kommt ein Vertrag zustande.

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