Krankengeld gibt es auch nach der Kündigung
Wer an seinem letzten Arbeitstag krankgeschrieben wird, hat trotzdem Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts hervor, auf das die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) und der Sozialverband VdK Deutschland hinweisen (Aktenzeichen: B 1 KR 19/11 R).