Kostenübernahme bei Krankenhausaufenthalt: Ärzte müssen aufklären

Wenn Mediziner wissen, dass ein Klinikaufenthalt medizinisch nicht notwendig ist, müssen die behandelnden Ärzte den Patienten darauf aufmerksam machen, weil die private Krankenversicherung in der Folge die Kosten dafür nicht trägt. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München (Aktenzeichen: 172 C 32607/11) hervor.

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