Rechtstipp: Krankenkassen haften für falsche Zusagen Rechtstipp: Krankenkassen haften für falsche Zusagen Versicherung Rechtstipp: Krankenkassen haften für falsche ZusagenMacht ein Mitarbeiter einer Krankenkasse einem Versicherten falsche Leistungszusagen, muss die Kasse für diese auch einstehen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.