Modedesigner dürfen nicht immer in Künstlersozialkasse
Modedesigner können zwar grundsätzlich in die Künstlersozialkasse (KSK) aufgenommen werden. Eine Versicherung ist jedoch nicht möglich, wenn Entwürfe in der Regel selbst umgesetzt und verkauft werden. Das stellte das Bundessozialgericht klar (Aktenzeichen: B 3 KS 1/11 R).