Ruhe im Haus
Mieter haben das Recht auf Wohnen ohne Lärm. Das heißt aber nicht, dass völlige Stille herrschen muss. Normale Umgebungsgeräusche sind nicht zu vermeiden und müssen hingenommen werden. "Schwierig ist es, die Grenze zu finden zwischen Geräuschen, die zumutbar sind und solchen, die unzumutbar sind und zu einer Mietminderung berechtigen", erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB).