Kein Anspruch auf Übernahme nach vier Jahren Leiharbeit
Auch Arbeitnehmer, die vier Jahre lang als Zeitarbeitskräfte an den gleichen Betrieb verliehen werden, bleiben Leiharbeiter ohne Anspruch auf Übernahme. Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen: 7 Sa 1182/12) und wies damit die Klage einer Krankenschwester ab.