Verkäufer muss über Marderschäden informieren
Der Verkäufer eines Hauses muss den Käufer über Schäden durch Marderbefall informieren. Sonst haftet er trotz eines Gewährleistungsausschlusses wegen Arglist auf Schadenersatz. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen: 4 U 874/12).