Vereinbarung von Mehrarbeit ohne Lohnausgleich ist zulässig

Klagen gegen eine Änderungsvereinbarung, die Mehrarbeit ohne Lohnausgleich vorsieht, haben vor den Arbeitsgerichten nur geringe Erfolgsaussichten. Sofern die Arbeitszeitverlängerung nicht zu einem sittenwidrigen Stundenlohn führt, ist die Änderungsklausel nicht vor Gericht überprüfbar. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Aktenzeichen: 5 AZR 792/11) hervor.

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