Genossenschaft muss kaputten Meniskus als Berufskrankheit anerkennen
Die Kniebelastung von Müllwerkern kann mit der von Hochleistungssportlern verglichen werden. Damit muss die Meniskuserkrankung eines Betroffenen als Berufskrankheit anerkannt werden, wie das Landessozialgericht Hessen entschied.