Ohne Mietzahlung kommt die Versicherung nicht für Schäden auf
Vorsicht vor Freundschaftsdiensten ist beim kostenlosen Abtreten von Wohnraum geboten. Wer seine Wohnung ohne Miete einem Dritten überlässt, kann keinen Mietausfall geltend machen, wenn an der Wohnung ein Schaden entsteht. Das entschied das Oberlandesgericht Bremen (Aktenzeichen: 3 W 14/12).