Rechtstipp: Schweigen heißt nicht Zustimmung

Reagiert ein Mieter nicht auf die Ankündigung einer Mieterhöhung, kann der Vermieter nicht davon ausgehen, dass der Mieter zustimmt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Stuttgart hervor. In dem Fall hatte der Eigentümer den zusätzlichen Betrag im Lastschriftverfahren vom Konto des Vertragspartners abgebucht, nachdem er nichts von ihm gehört hatte.

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