Urteil: Unfallversicherung bei Mobbing nicht zuständig
Die gesetzliche Unfallversicherung muss bei gesundheitlichen Problemen nach Mobbing am Arbeitsplatz nicht zahlen. Das entschied das Hessische Landessozialgericht (Aktenzeichen: L 3 U 199/11). Es erkannte die Folgen des Mobbings weder als Berufskrankheit noch als Arbeitsunfall an.