Bagatellprobleme am Neufahrzeug berechtigen nicht zur Rückgabe
Zahlreiche Bagatellprobleme machen ein Neufahrzeug noch nicht zum "Montagsauto" und berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt vom gesamten Kaufvertrag. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch im Falle eines 133.000 Euro teuren Wohnmobils entschieden.