Rechtstipp: „Mülltonnenservice“ zählt nicht zur Müllabfuhr
Das Raus- und Reinstellen der Mülltonnen gehört nicht zur Müllabfuhr. Der Mieter muss dafür nicht zahlen, wenn die Vereinbarung im Mietvertrag lediglich vorsieht, dass er für Müllabfuhr und Hauswartskosten aufkommen muss. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main.