Rechtstipp: Heimlicher Gesprächsmitschnitt ist Kündigungsgrund
Arbeitnehmer, die ein Personalgespräch heimlich auf ihrem Handy aufnehmen und anschließend mit der Veröffentlichung drohen, müssen eine fristlose Kündigung hinnehmen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz und wies damit die Klage einer Verlagsangestellten ab.