Pfändungsfreigrenze steigt auf 1.045 Euro

Vom Arbeitseinkommen bleiben ab 1. Juli mindestens 1.045 Euro vor einer Zwangsvollstreckung geschützt. Wie das Bundesjustizministerium mitteilte, steigt die Pfändungsfreigrenze zu diesem Datum um gut 16 Euro. Damit soll sichergestellt werden, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihr Existenzminimum sichern und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können.

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