Abgesichert nach der Pflegezeit
Arbeitnehmer, die ihren Rechtsanspruch auf die unbezahlte sechsmonatige Pflegezeit nutzen, brauchen sich während dieses halben Jahres keine Sorgen um ihre Arbeitslosenversicherung zu machen. Wer länger pflegen muss und nicht von der neuen Familienpflegezeit profitiert, muss selbst vorsorgen.
Abgesichert nach der Pflegezeit
Arbeitnehmer, die ihren Rechtsanspruch auf die unbezahlte sechsmonatige Pflegezeit nutzen, brauchen sich während dieses halben Jahres keine Sorgen um ihre Arbeitslosenversicherung zu machen. Wer länger pflegen muss und nicht von der neuen Familienpflegezeit profitiert, muss selbst vorsorgen.