Versicherungen können weiter Aufschlag für Monatsraten verlangen
Versicherungen können weiterhin Zuschläge verlangen, wenn die Jahresprämie in Raten aufgeteilt wird. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Mittwoch, dass der Aufschlag nicht auf den maximalen Jahreszins von vier Prozent beschränkt ist. Denn es handele sich bei dem Aufschlag nicht um eine Kreditgewährung durch das Versicherungsunternehmen.