Rechtstipp: Praxisgebühr nicht als Sonderausgabe absetzbar

Die bei einem Arztbesuch anfallende Praxisgebühr darf nicht als Sonderausgabe von der Steuer abgezogen werden. Das entschied der Bundesfinanzhof. Absetzbar sind nach dem Gesetzeswortlaut nur "Beiträge zu Krankenversicherungen". Dazu gehört die Praxisgebühr nicht, weil der Versicherungsschutz auch unabhängig von der Zahlung der Praxisgebühr besteht.

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