Rechtstipp: Bloßer Verweis auf unscharfes Radarfoto unzureichend
Ist ein Radarfoto unscharf, muss eine Verurteilung des Verkehrssünders detailliert begründet werden. Das ist das Fazit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG), wie die Deutsche Anwaltshotline in Nürnberg mitteilte.