Arbeitnehmer mit doppeltem Wohnsitz können auch Stellplatz absetzen

Arbeitnehmer mit doppelter Haushaltsführung dürfen fortan die Kosten für das Unterstellen ihres Fahrzeugs am auswärtigen Wohnort steuerlich geltend machen. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine verweist dabei auf eine positive Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: VI R 50/11).

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