Rechnungen müssen zwei Jahre lang aufbewahrt werden
Private Hausbesitzer müssen Rechnungen, Kontoauszüge und Überweisungsbelege, die im Zusammenhang mit ihrem Haus und Grundstück stehen, zwei Jahre lang aufheben. Darauf macht der Verband Privater Bauherren (VPB) aufmerksam. Die Frist beginne jeweils zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung gestellt wurde.