Wenn es im Urlaub kracht
Ein Unfall kommt immer ungelegen - im Urlaub gilt das ganz besonders. Trotzdem ist auch dann ein kühler Kopf gefragt: "Wenn es im Ausland gekracht hat, gelten zunächst die gleichen Verhaltensregeln wie in Deutschland", sagt Bernd Gstatter, Experte für internationales Recht beim ADAC in München.
Mit Hund und Vogel in den Urlaub
Viele Menschen wollen ihr Haustier mit in den Urlaub nehmen. Mit dem Auto ist das meist unkompliziert möglich. Doch nicht jedes Tier sollte seinen Besitzer in den Urlaub begleiten. Manchmal ist es sinnvoller, es in seiner gewohnten Umgebung oder einer Tierpension betreuen zu lassen.
Augen auf beim Souvenirkauf
Nicht nur die Erholung, auch das Einkaufen gehört für viele zum Urlaub dazu. Besonders die bunten Märkte in entfernten Urlaubsregionen sind Fundgruben für Reiseandenken oder Mitbringsel.
Mit Handy oder Smartphone in den Urlaub
Auch im Urlaub verzichten die wenigsten auf ihr Handy oder Smartphone. Im Ausland kann das aber hohe Kosten verursachen, wenn man nicht aufpasst. Hilfe gibt es von der EU: das Europäische Parlament hat die verbindlichen Preisobergrenzen für grenzüberschreitende Gespräche und Textnachrichten, das sogenannte Roaming, gesenkt.