Rechtstipp: Fernfahrer muss Reisespesen mit Alg II verrechnen
Berufstätige Hartz-IV-Empfänger müssen eine vom Arbeitgeber gezahlte Reisekostenpauschale mit dem Arbeitslosengeld II (Alg II) verrechnen. Allerdings darf das Jobcenter die Spesen nicht pauschal vom Arbeitslosengeld abziehen, sondern muss genau ermitteln, wie viel dem Arbeitnehmer nach Abzug der Kosten tatsächlich vom Arbeitgeberzuschuss bleibt. Das entschied das Bundessozialgericht.