Rechtstipp: Falsch verstandenes Reißverschlussprinzip
Wenn sich zwei Fahrspuren zu einer verengen, gilt laut Straßenverkehrsordnung das Reißverschlussprinzip. Allerdings nicht, wenn beide Spuren noch vorhanden sind und auf einer nur ein Hindernis im Wege steht. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München weist die Deutsche Anwaltshotline in Nürnberg hin.