Reitunfall nicht gesetzlich unfallversichert
Wer im Verein reitet, steht auch dann nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er freiwillig ein Schulpferd in der vereinseigenen Halle ausreitet. In dem vom Sozialgericht Karlsruhe entschiedenen Fall (Aktenzeichen: S 1 U 1137/12) wollte die Betroffene als "Wie-Beschäftigte" angesehen werden, weil sie Vereinsaufgaben wahrgenommen hatte, als sie vom Pferd stürzte.