„Frühzahlerrabatt“ für freiwillige Rentenbeiträge 2012
Wer den freiwilligen Mindestbeitrag zur Rentenversicherung für 2012 zahlen will, sollte dies möglichst bis 31. Dezember tun. Zwar ist eine Beitragszahlung für 2012 noch bis 2. April 2013 möglich, doch steigt der Mindestbeitrag zum Jahreswechsel an. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hin.