Zu hoher Rentenbescheid ist ungültig
Zahlt die Rentenversicherung wegen eines Rechenfehlers eine zu hohe Rente aus, ist sie an den Rentenbescheid nicht dauerhaft gebunden. Zwar darf die Versicherung die zu viel ausgezahlte Rente nicht zurückfordern, der begünstigte Rentner kann aber nicht mit dem Hinweis auf Vertrauensschutz auch künftig eine überhöhte Rente verlangen.