Letzter Aufruf für den Resturlaub
Wer im Dezember noch Urlaubstage übrig hat, kann diese nicht immer mit ins nächste Jahr nehmen. Zwar ist die Übertragung von Resturlaub in vielen Betrieben üblich. Laut Bundesurlaubsgesetz ist dieses Verfahren aber nur zulässig, wenn es dafür "dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe" gibt.