Provisionsregelungen für Riester-Renten sind zulässig
Anbieter einer Riester-Rente dürfen die Kosten für fondsgebundene Verträge in den ersten fünf Jahren der Laufzeit verrechnen. Das entschied der Bundesgerichtshof. In dem Fall hatte ein Verbraucherschutzverein geklagt und wollte erreichen, dass die Beiträge über einen längeren Zeitraum abgesetzt werden müssen.