Per Scheck nachgezahlte Steuern sind erst mit Verzögerung beglichen

Werden Steuerschulden beim Finanzamt mit einem Scheck beglichen, gelten die offenen Beträge erst am dritten Tag nach Eingang des Schecks als bezahlt. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Finanzamt den Scheck früher einreicht und damit früher an das Geld kommt. Das entschied der Bundesfinanzhof.

Nach oben