Rechtstipp: Schaden durch Schlaglöcher wird ersetzt
Wenn auf ramponierten Straßen nicht vor Schlaglöchern gewarnt wird, steht Autofahrern, deren Fahrzeuge beschädigt werden, Schadenersatz zu. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Halle weist der ADAC in München hin.