Armbanduhren sind kein Schmuck
Armbanduhren sind in der Hausratversicherung nicht als Schmuck versichert und unterliegen damit auch nicht der entsprechenden Wertgrenze. Das gilt selbst dann, wenn die Uhren aus Gold und Platin gefertigt sind, wie das Oberlandesgericht Koblenz entschied (Aktenzeichen: 10 U 771/11).