Hauseigentümer haften bei mangelhafter Schneeräumung
Auch wenn sie die Räum- und Streupflicht an Mieter oder Dienstleister übertragen, sind Haus- und Wohnungseigentümer für sichere Wege auf und vor ihrem Grundstück verantwortlich. Darauf weist der Verbraucherschutzverein "wohnen im eigentum" hin. Schilder wie "Privatweg, Betreten verboten" schützen danach nicht vor Haftung.