Hauseigentümer haften bei mangelhafter Schneeräumung

Auch wenn sie die Räum- und Streupflicht an Mieter oder Dienstleister übertragen, sind Haus- und Wohnungseigentümer für sichere Wege auf und vor ihrem Grundstück verantwortlich. Darauf weist der Verbraucherschutzverein "wohnen im eigentum" hin. Schilder wie "Privatweg, Betreten verboten" schützen danach nicht vor Haftung.

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